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Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrer. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind Stürze fast unvermeidlich, berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in der aktuellen Ausgabe seines Mitgliedermagazins Radwelt. Gerichte legen die Straßenverkehrsordnung (StVO) immerhin konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Trotzdem versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrern wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. „Oft lautet die Begründung, der Radfahrer hätte keinen ausreichenden Abstand eingehalten", sagt der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
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